Das Arbeitsgericht hat mit cBrain eine Vereinbarung über die Lieferung von F2 als neue digitale Plattform getroffen.
F2 soll Fachverfahren und die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren unterstützen, einschließlich des Datenaustauschs mit Interessengruppen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Die Vereinbarung ist für cBrain wichtig, weil sie das Potenzial und die Fähigkeiten von F2 deutlich macht.
F2 steht für einen völlig neuen und wesentlich effizienteren Ansatz zur Digitalisierung von Fachverfahren, der auf Standardsoftware und einer einzigartigen Methode zur Prozessgestaltung basiert.
Traditionell werden Softwarelösungen individuell und maßgeschneidert angeboten. Das Standardsystem F2 hingegen kann so konfiguriert werden, dass es Prozesse von der Selbstbedienung über die Sachbearbeitung bis hin zur Entscheidungsfindung und Archivierung kontinuierlich unterstützt. Gleichzeitig werden Prozesse mit einer speziellen F2-Methode gestaltet, welche die Arbeitsabläufe in der Verwaltung spiegelt. Sie bietet erhebliche Vorteile in Bezug auf Qualität, Benutzerfreundlichkeit, Kosten und Liefergeschwindigkeit.
Die Vereinbarung mit dem Arbeitsgericht zeigt, wie das Standardsystem F2 die Digitalisierung neuer Fachverfahren, in diesem Fall arbeitsgerichtlicher Prozesse, unterstützen kann.