Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit

Auch bei der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit kann F2 mithelfen

Digitalisierung ist auch ein Thema von Geschlechtergerechtigkeit, denn der technologische Umbruch verteilt Zugangschancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen und Männern neu.

Dieses Thema ist insbesondere auch für Regierungs- und Verwaltungsorganisationen relevant, denn dort gibt es in der Mehrzahl weibliche Beschäftigte. Gleichzeitig zeigen viele Gleichstellungsberichte, dass Frauen seit Jahren auf den gestaltungsrelevanten Führungsebenen des höheren Dienstes immer noch unterrepräsentiert sind. Das Zweite Führungspostionen-Gesetz unterstreicht ferner die gesellschaftspolitische Bedeutung dieses Themas, indem es für den öffentlichen Dienst aber auch die Privatwirtschaft weiteren Handlungsbedarf schafft.

Digitalisierungsprozesse sind daher eine Chance aktive Gleichstellungspolitik zu betreiben. Zum einen, indem man den hohen Frauendurchschnitt bei der Auswahl der Projekt- und Pilotteams abbildet; zum anderen indem man Digitalisierungsprozesse bewusst auch als strategische Führungs- und Lenkungsprozesse denkt und Frauen so weit unterrepräsentiert, in diesen Führungsprozessen aktiv stärkt. Denn Digitalisierung ist eine Führungsaufgabe auf dem Weg zur WIR-Kultur und Wissensorganisation.

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Zahlreiche praktische Ansätze und vertiefende Darstellungen liefert dazu der dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel: Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten*1. Der Bericht vom 26. Januar 2021 zeigt nicht nur die Chancen auf, sondern warnt auch expliziert davor, dass ohne konkrete Maßnahmen, die Gefahr besteht, dass die Schere zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten weiter auseinandergeht.

Dies hatte auch schon der zweite Gleichstellungsbericht*2 der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 insbesondere mit seinem Themenblatt Nr. 9 „Aktuelle Herausforderung Digitalisierung“ erkannt. Dort heißt es: „Damit stellt sich auch die Frage, wie bei fortschreitender Digitalisierung eine geschlechtergerechte Verteilung von Chancen und Risiken gewährleistet werden kann.“.

Bisher gibt es zahlreiche Ergebnisse. So ist z.B. nach § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Gleichstellung von Frauen und Männer „durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming)“.

Da die Einführung von F2 nach der Methode Alpha, Beta, Scaling die frühzeitige Einbindung der Mitarbeiterinnen erfordert, ist dies eine große Chance für alle Verwaltungsorganisationen nicht nur ihren Digitalzielen, sondern auch ihren Gleichstellungszielen aktiv näher zu kommen. Zudem lebt F2 in Design und Philosophie Wissensteilung und Wissenstransfer.


Quelle:

1) Das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ wurde Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey am 26. Januar 2021 übergeben und zeitgleich veröffentlicht.

2) Themenblätter zum zweiten Gleichstellungsbericht.

3) Zweiter Gleichstellungsbericht allgemein.


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